Im Zuge der Verstaatlichung kommunaler Polizeiverwaltungen wurden am 1. März 1927 auch die Polizeiverwaltungen der Stadtkreise Duisburg und Hamborn zu einem Präsidialbereich „Staatliche Polizeiverwaltung Duisburg-Hamborn“ zusammengefasst.
Durch den starken Ausbau der Polizei nach der Verstaatlichung wurde die Frage nach der Errichtung eines eigenen Polizeigebäudes immer dringlicher. Der Umstand, dass nicht sämtliche Dienststellen des Polizeipräsidiums in einem Hause untergebracht waren, wirkte sich nicht nur auf den Dienstbetrieb, sondern auch auf die Publikumsabfertigung ungünstig aus. Die bereits vor der Verstaatlichung in Angriff genommenen Arbeiten zur Errichtung eines Präsidiums wurden daher mit Nachdruck weiter betrieben. Besondere Schwierigkeiten verursachte die Platzfrage.
Die Suche nach einem geeigneten Ort führte damals in der kommunalpolitischen Öffentlichkeit zu recht lebhaften Diskussionen, wie sie immer üblich sind, wenn sich eine staatliche Behörde im Widerstreit der vielen Einzelinteressen entschließen muss, eines der vorgeschlagenen Projekte zur Durchführung zu bringen. Deutschland steuerte einer wirtschaftlichen Krise entgegen. Es fehlte an Arbeit, Wohnungen und Geld. Während die Steuereinnahmen sanken, stiegen die öffentlichen Fürsorgelasten. In einer solchen Zeit plante man den Neubau eines Polizeipräsidiums, für den man 2,8 Millionen Mark veranschlagt hatte.
Beim Bau des Präsidiums glaubte man aber neben dieser aus der Lage des Gebäudes kommenden Streitigkeit auch noch Zweckmäßigkeitsgründe geltend machen zu müssen. So wurde damals eine zeitlang recht eifrig der Vorschlag vertreten, einen leerstehenden und unausgebauten Bürohauskasten der Vereinigten Stahlwerke an der Ruhrorter Straße in Ruhrort für die Polizei anzukaufen. Aber ernsthafte rechnerische Überlegungen geboten, von diesem Vorschlag abzugehen. Fachleute stellten nämlich fest, dass die Herrichtung des Rohbaus für den gedachten Zweck weitaus kostspieliger geworden wäre als ein kompletter Neubau.
Die Wahl fiel schließlich auf das Curtius’sche Grundstück an der Düsseldorfer Straße, das vom Fiskus 1928 erworben wurde. Im Winter 1928/29 wurde an der Ausarbeitung der Baupläne gearbeitet. Der erste Spatenstich erfolgte am 8. Mail 1929. Die Erdarbeiten waren fast vollendet und die Maurer- und Eisenbetonarbeiten bereits in vollem Gange, als am 3. Juli 1929 in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste die feierliche Grundsteinlegung stattfand.
Bereits ein halbes Jahr später, am 8. Dezember 1929, konnte das Richtfest gefeiert wrden. Am 1. Oktober 1930 wurden der Wohnflügel und Räume für das 2. Polizeirevier bezogen. Am 1. Januar 1931 bezogen die Verwaltungspolizei und das Kommando der Schutzpolizei den Südflügel. Dadurch wurde das städtische Gebäude an der Lessingstraße frei. Die Arbeiten gingen zügig weiter, so dass das Gebäude für alle Dienststellen am 1. Juli 1931, zwei Jahre nach der Grundsteinlegung, offiziell in Betrieb genommen wurde.
Im 2. Weltkrieg erlitt das Gebäude schweren Schaden, als es im Oktober 1944 zu heftigen Bombenangriffen auf Duisburg kam. Bei diesen Luftschlägen wurde der größte Teil des Präsidiums zerstört. Der zur Düsseldorfer Straße gelegene Teil stürzte zur Hälfte bis ins Parterre ein. Lediglich der Turm auf der linken Seite sowie das äußerst rechte Viertel des Gebäudeflügels blieben stehen. Das Gebäude wurde später allerdings in der alten Form wieder aufgebaut.
Einsatzleitstelle Duisburg. Ca. 1955 (Quelle: PP Duisburg)
Abb. Die neue Einsatzleitstelle im Jahr 1960. Die beiden Plätzen im Vordergrund dürften die der Oberbeamten vom Dienst (OvD) der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei gewesen sein. An der Stirnwand des Raums sieht man Monitore für die Verkehrsüberwachung bestimmter Wege und Plätze in Duisburg. In der Dreierreihe davor erkennt man links und rechts die Telefonieplätze für die Notrufe und in der Mitte den Platz des Funksprechers (Quelle: Dieter Lauff)
Weitere Informationen folgen!
Anschrift Polizeipräsidium Duisburg: Düsseldorfer Str. 161-163, 47053 Düsseldorf